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Frage: Student mit mehreren Minijobs
Wir möchten einen Studenten zeitlich begrenzt (3 Monate) beschäftigen. Er soll unsere Katalogtexte auf Rechtschreibfehler durchsehen. Der Student hat bereits 2 Beschäftigungen: einen Werkvertrag über 9 Monate und 15 Stunden pro Woche in einer weiteren Firma. Ist es möglich, ihn mit einem Werkvertrag zusätzlich bei uns zu beschäftigen? Wenn ja, ist es richtig, dass wir ihn dann nicht kranken- und rentenversichern und auch keine Lohnsteuer zahlen müssen?
Antwort:
Grundsätzlich können Sie den Studenten geringfügig bzw. kurzfristig beschäftigen, da nach Neuregelungen der so genannten Minijobs pro Haupttätigkeit ein Minijob frei ist. Dazu müssten Sie klären, ob eine der Beschäftigungen eine Hauptbeschäftigung des Studenten darstellt.
Übt der Student die genannten Tätigkeiten als Minijobs nebeneinander und keine Haupttätigkeit aus, dann bleiben die Minijobs so lange anrechnungsfrei, wie sie zusammen die 400-€-Grenze nicht überschreiten. An Hand der folgenden Übersicht, können Sie ersehen, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung sozialversicherungsfrei ist.
Schaubild: Sozialversicherungsfreiheit bei kurzfristiger Beschäftigung



