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Frage: Geld zurück bei falscher Gehaltsabbuchung?
Wir haben eine Mitarbeiterin fristgerecht wegen Alkoholmissbrauchs am Arbeitsplatz entlassen. Sie ist zum 22.10.2004 aus unserem Betrieb ausgeschieden. Die Abwicklung erfolgte ohne Probleme. Durch einen Computerfehler wurde ihr jedoch das letzte Gehalt versehentlich 2-mal überwiesen. Ich habe sie mehrfach telefonisch auf diesen nachweisbaren Fehler hingewiesen und sie gebeten, den zu viel gezahlten Betrag zurückzuüberweisen. Doch vergebens. Was kann ich tun, um das Geld wieder zu erlangen?
Antwort:
Sie haben einen Rückzahlungsanspruch gegen Ihre Mitarbeiterin, da sie nach Ihrer Schilderung den doppelten Gehaltsbetrag ungerechtfertigt, das heißt ohne einen Anspruch, erhalten hat. Sie sollten zunächst diesen Anspruch schriftlich geltend machen, indem Sie ihr eine im Einzelfall angemessene Frist setzen (hier vielleicht um die 2 Wochen) mit dem Hinweis, dass Sie bei einer Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren gegen sie einleiten. Verstreicht die Frist, ohne dass Ihre ehemalige Mitarbeiterin Ihrem Wunsch nachkommt, gerät sie in Verzug, und Sie können den Mahnbescheid beantragen. Hierzu ist ein fälliger, durchsetzbarer Zahlungsanspruch erforderlich, den Sie gegen Ihre Ex-Beschäftigte in Höhe des zu viel gezahlten Gehalts haben. Zur Beantragung des Mahnbescheids beim zuständigen zentralen Mahngericht brauchen Sie noch keinen Rechtsanwalt einzuschalten. Es genügt, wenn Sie sich den Vordruck kaufen und nach Anweisung ausfüllen. Sie erhalten ihn in jeder Schreibwarenhandlung.


